In den Niederlanden ist ein Hundezüchter zu Geldzahlungen verurteilt worden, weil er Welpenkäufer nicht darauf hingewiesen hat, daß erbliche Epilepsie in der Rasse auftritt und auch nicht auf seiner Webseite darauf hingewiesen hatte. Als es sich herausstellte, daß er einen an idiopathischer Epilepsie erkrankten Welpen (der im Alter von 15 Monaten anfing zu krampfen) an eine Frau verkauft hatte, leugnete er diese Erkrankung.
Das Gericht befand, daß er sich unehrlicher Verkaufspraktiken schuldig gemacht habe. Er muß der Käuferin des erkrankten Hundes rund 4.500 Euro bezahlen: den vollständigen Welpenpreis, eine Vergütung für die tiermedizinischen Kosten und 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht stellte auch fest, daß es schon seit Jahren bekannt ist, daß viele Rassehunde an Erbkrankheiten leiden und deshalb ein Züchter verpflichtet ist, entsprechende Informationen zu geben und auch Maßnahmen zu treffen, um kranke Hunde zu vermeiden.
Gibts zu diesem Urteil eine Quellenangabe? Die Hintergründe dieses Urteils wären auch interessant. Weißt Du mehr darüber?
Eva Lipiec
Es gibt keine deutschsprachige Quelle dazu, ich habe die Information aus den niederländischen Medien. Ausführliche Hintergründe gibt es wahrscheinlich im Urteil oder in den Prozeßunterlagen zu lesen, aber ich habe keine Ahnung, ob man die als Außenstehender einsehen kann. Ansonsten stand in den niederländischen Medien eben das, was ich hier berichtet habe: Ein Hundezüchter (in einem Medienbericht wurde „ze“ als Pronomen gebraucht, es scheint sich also um eine Hundezüchterin gehandelt zu haben) hat einen Welpen an eine Frau verkauft, ohne diese Frau über die in der betreffenden Rasse vorhandenen Erbkrankheiten zu informieren. Auch auf der Webseite der Züchterin standen keine Informationen dazu. Im Alter von 15 Monaten hat dieser Welpe dann Krampfanfälle bekommen, und die tiermedizinische Abklärung hat ergeben, daß er an der in der Rasse gehäuft vorkommenden Form von Epilepsie leidet (aus den Medienberichten ging nicht hervor, ob das eine idiopathische oder eine symptomatische Epilepsieart ist). Die Welpenkäuferin hat die Züchterin damit konfrontiert, woraufhin diese das abgeleugnet hat, so nach dem Motto „Was nicht sein darf, das kann nicht sein“. Daraufhin hat sich die Welpenkäuferin juristischen Beistand beim Juristen eines niederländischen Vereins für Tiere und Tierschutz geholt und ist vor Gericht gegangen. Der Richter hat dann geurteilt, daß die Hundezüchterin die genannte Geldsumme zahlen muß, weil sie die Welpenkäuferin nicht auf die vorhandenen Risiken hingewiesen hat. Und er hat auch bemängelt, daß Züchter etwas gegen die vorhandenen Erbkrankheiten tun müßten, weil deren Vorhandensein schon längere Zeit bekannt ist.
Dazu muß man vielleicht auch wissen, daß in den Niederlanden seit einigen Monaten mehr getan wird für die Rechte von Welpenkäufern und von den Tieren selber. So werden von staatlicher Seite angeordnet seit letztem Jahr auch jedes Jahr zwei Rassen genau überprüft, was ihre Gesundheit anbelangt, und dann wird darüber nachgedacht, was getan werden kann, wenn es da Probleme gibt. Im letzten Jahr war die Frz. Bulldogge unter den untersuchten Rassen, an das kann ich mich noch erinnern, aber ich hab noch keine Infos gelesen, was dabei herumgekommen ist. Aber das neue Jahr ist auch noch jung, und von daher kann man jetzt sicher noch keinen Abschlußbericht erwarten. Welche Rassen dieses Jahr dran sind, weiß ich auch noch nicht.
Tiervereine in den Niederlanden gehen davon aus, daß das Gerichtsurteil und auch die Maßnahmen auf ein Zuchtverbot für sogenannte Qualzuchtrassen in den Niederlanden hinauslaufen werden.
Vielen Dank für Deine Antwort! Dann werden in den Niederlanden in einigen Jahren keine bis nur noch wenige Hunderassen gezüchtet. Denn Qualzuchten sind ja so einige…
Ich bin selbst Besitzerin eines Epi-Labis. Daher mein Interesse.
Ich persönlich finde das Urteil als Deutscher heftig. Mit Deinen Ausführungen schaut sich das schon etwas anders an.
Ging dieses Urteil über CECS oder tatsächlich idiopathische Epilepsie?
Eva Lipiec
Das Urteil ging über Epilepsie. Über welche steht da nicht. CECS kann es nicht gewesen sein, da mit diesem Begriff die Border Terrier Epilepsie bezeichnet wird und es sich bei der Rasse nicht um einen BT gehandelt hat.
Ich finde das Urteil gut. Ich hab immer wieder mal Kontakte zu Besitzern von krampfenden Bordern, die dasselbe mit ihren Züchtern erlebt haben und machtlos sind. Es wäre gut, wenn bei uns da auch mehr durchgegriffen würde vom Staat her, da von den Zuchtverbänden selber einfach zu wenig kommt. Es gibt Ausnahmen, das hängt von den Rassen ab, manche Rassehundverbände machen mehr, andere weniger. Es gibt ja z.B. einen Beagleverein, der den betroffenen Hundehaltern wenigstens einen Teil der Unkosten für die Untersuchungen erstattet durch die Rückgabe des halben Welpenpreises, aber andere Verbände lassen die betroffenen Besitzer buchstäblich allein. Bei den Bordern wird auch öfter gemeckert, daß die krampfenden Border ja nicht alle denkbaren Untersuchungen durchgemacht hätten und man daher ja nie sicher sein könne, aber keiner ist bereit, den betroffenen Hundehaltern die Kosten ganz oder teilweise zu erstatten – und wer hat bitteschön das Geld, um MRI und was-weiß-ich-noch alles machen zu lassen? Es ist auch ziemlich unfair, in der Zucht nichts oder nicht ausreichend etwas gegen bekannte Erkrankungen zu machen und teilweise mit Verbindungen zu züchten, wo man schon voraussagen kann, daß das vermutlich nicht gutgehen wird, und dann den betroffenen Welpenkäufern die ganzen Unkosten für dieses Vorgehen zu überlassen. Von daher wäre es wünschenswert, daß auch bei uns mehr durchgegriffen würde und die Welpenkäufer mehr Rechte bekämen. Es gibt zwar schon ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, aber gerade bei Epilepsien hilft das nichts, weil die oft erst nach zwei Jahren ausbrechen, gerade auch die erblichen, idiopathischen Epilepsien.
Oh, ich hätte jetzt gedacht, es geht bei diesem Urteil um einen Border Terrier. Tja, so schnell interpretiert man. ;o)
Weißt Du, um welche Rasse es sich gehandelt hat?
Ich kann nur von den Retrievern sprechen. Hier erstatten beide Vereine (LCD und DRC) dem betroffenen Halter eines Labrador Retrievers einen recht hohen Betrag für die Ausschlussdiagnostik. Das Ergebnis wird in die öffentlich einzusehende Internet-Datenbank eingetragen und ist für ALLE einsehbar.
Dass das nicht alle Vereine tun, ist aber wahr. Da muss ich Dir leider zustimmen.
Es ging um eine Rasse, die ich selber nicht kenne, sie heißt Irischer Setter. Und in der Rasse ist laut Gerichtsurteil bekannt, daß erbliche Epilepsie gehäuft auftritt. Sehr wahrscheinlich ist es eine idiopathische Epilepsie.
Bei den Border Terriern bekommt man nichts. Keine finanziellen Hilfen für die Diagnostik und oftmals auch keine moralische Unterstützung (das hängt allerdings vom betreffenden Züchter ab, wie die reagieren, ist ganz unterschiedlich). Auch gibt es keine offizielle Datenbank, in die das eingetragen wird, nur privat geführte Listen oder auch privat durchgeführte Einträge in die allgemeine, auch privat aufgestellte Ahnentafel-Datenbank. Bei den Bordern ist also noch so einiges verbesserungswürdig…
Ich habe gerade das Originalurteil gefunden und gelesen. Der Hund hatte primäre = idiopathische Epilepsie und war von einer renommierten Tierklinik diagnostiziert und eingestellt worden auf ein Epilepsiemedikament. Trotzdem hat die Züchterin bestritten, daß es sich um Epilepsie handeln würde und es als Panikanfälle abgetan. Sie hat gesagt, sie könnte den Hund „resetten“. Die Käuferin hat den Hund daraufhin für eine Weile der Züchterin überlassen, weil sie der Züchterin mehr glaubte als den Tierärzten. Die Züchterin hat in ihrem Wahn, es würde sich nicht um eine Epilepsie handeln, die Medikation abgesetzt. Daraufhin hat der Hund immer schlimmere Anfälle bekommen. Die Käuferin hat aber recht lange der Züchterin geglaubt, weil es sich um einen renommierten, schon lange bestehenden Kennel handelte und dies schon ihr dritter Hund aus dieser Zucht war. Das alles hat dem Hund wohl das Leben gekostet, er ist später dann zwar nochmals von einer Tierklinik eingestellt worden, als die Käuferin merkte, daß die Züchterin nicht recht hatte, aber sein Leben konnte auf Dauer nicht gerettet werden. Der Hund war Ende 2009 geboren und lebt also schon nicht mehr, wegen der Schwere der Anfälle, ist also nicht sehr alt geworden.
Hallo,
wo findet man denn das Originalurteil????
Paul
Bei der Stichting Dier & Recht, die die Klägerin juristisch vertreten hat